Du kannst es kaum abwarten schon bald selbst hinter dem Steuer zu sitzen?

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LKW AUS- UND WEITERBILDUNG


Fahrschule Grotjohann GbR ist gemäß dem Berufkraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG), berechtigt im Bereich BKF aus- und weiterzubilden. Neben dieser Fachqualifikation und der permanenten Weiterbildung unserer Ausbilder legen wir auf praxisnahe Ausbildung und einen Rundum-Service besonderen Wert.

Dabei spielt eine familiäre Atmosphäre bei der Aus- und Weiterbildung eine besondere Rolle. Eine Teilnahmepflicht soll keine Langeweile beinhalten. Denn je entspannter die Atmosphäre ist, desto konzentrierter ist jeder einzelne Teilnehmer.

Unser Ziel ist es, den Fahrer als Fachmann fit für die Aufgaben im Straßenverkehr zu machen und fit zu halten.


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KLASSE C1

Fahrerlaubnis für:

LKW bis max. 7,5 t, Anhänger bis 750 kg, max. 8 Sitzplätze außer dem Fahrersitz.

Voraussetzungen:

Mindestalter 18 Jahre
Vorbesitz Fahrerlaubnis Klasse B
eingeschlossene Fahrerlaubnis-Klasse: keine.

Anmerkung:

Für die gewerbliche Nutzung dieser Führerscheinklasse ist die beschleunigte Grundqualifikation für Berufskraftfahrer erforderlich.

KLASSE C1E

Fahrerlaubnis für:

LKW bis max. 7,5 t, Anhänger über 750 kg, max. 8 Sitzplätze außer dem Fahrersitz. Die zG des Anhängers darf die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht überschreiben. Die zG der Kombination ist auf 12 t begrenzt.

Voraussetzungen:

Mindestalter 18 Jahre
Vorbesitz Fahrerlaubnis Klasse C1
eingeschlossene Fahrerlaubnis-Klasse: BE sowie D1E, wenn der Inhaber die Klasse D1, DE, D besitzt.

Anmerkung:

Für die gewerbliche Nutzung dieser Führerscheinklasse ist die beschleunigte Grundqualifikation für Berufskraftfahrer erforderlich.

KLASSE C

Fahrerlaubnis für:

LKW über 7,5 t, Anhänger bis 750 kg, max. 8 Sitzplätze außer dem Fahrersitz.

Voraussetzungen:

Mindestalter 21 Jahre
Vorbesitz Fahrerlaubnis Klasse B
eingeschlossene Fahrerlaubnis-Klasse: M, L, C1

Anmerkung:

Für die gewerbliche Nutzung dieser Führerscheinklasse ist die beschleunigte Grundqualifikation für Berufskraftfahrer erforderlich.

KLASSE CE

Fahrerlaubnis für:

LKW über 7,5 t, Anhänger über 750 kg, oder Sattelkfz, max. 8 Sitzplätze außer dem Fahrersitz.

Voraussetzungen:

Mindestalter 21 Jahre
Vorbesitz Fahrerlaubnis Klasse C
eingeschlossene Fahrerlaubnis-Klasse: C1E, BE, L, M, T, auch DE, wenn der Fahrerlaubnis-Inhaber die Klasse D besitzt.

Anmerkung:

Für die gewerbliche Nutzung dieser Führerscheinklasse ist die beschleunigte Grundqualifikation für Berufskraftfahrer erforderlich.

KLASSE D1

Fahrerlaubnis für:

Kraftwagen mit max. 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, Anhänger mit bis max. 750 kg.

Voraussetzungen:

Mindestalter 21 Jahre
Vorbesitz Fahrerlaubnis Klasse B
eingeschlossene Fahrerlaubnis-Klasse: keine.

Anmerkung:

Für die gewerbliche Nutzung dieser Führerscheinklasse ist die beschleunigte Grundqualifikation für Berufskraftfahrer erforderlich.

KLASSE D1E

Fahrerlaubnis für:

Kraftwagen mit max. 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, Anhänger über 750 kg, die zG der Kombination darf nicht 12 t übersteigen.

Voraussetzungen:

Mindestalter 21 Jahre
Vorbesitz Fahrerlaubnis Klasse D1
eingeschlossene Fahrerlaubnis-Klasse: M, L, C1

Anmerkung:

Für die gewerbliche Nutzung dieser Führerscheinklasse ist die beschleunigte Grundqualifikation für Berufskraftfahrer erforderlich.

KLASSE D

Fahrerlaubnis für:

Kraftwagen mit mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, Anhänger bis max. 750 kg.

Voraussetzungen:

Mindestalter 21 Jahre
Vorbesitz Fahrerlaubnis Klasse B
eingeschlossene Fahrerlaubnis-Klasse: D1, L, M

Anmerkung:

Für die gewerbliche Nutzung dieser Führerscheinklasse ist die beschleunigte Grundqualifikation für Berufskraftfahrer erforderlich.

KLASSE DE

Fahrerlaubnis für:

Kraftwagen mit mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, Anhänger über 750 kg.

Voraussetzungen:

Mindestalter 21 Jahre
Vorbesitz Fahrerlaubnis Klasse D
eingeschlossene Fahrerlaubnis-Klasse: D1, BE L, M und C1E, falls der Inhaber die Klasse C1 besitzt.

Anmerkung:

Für die gewerbliche Nutzung dieser Führerscheinklasse ist die beschleunigte Grundqualifikation für Berufskraftfahrer erforderlich.

KLASSE T

Fahrerlaubnis für:

1. Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind (max. Höchstgeschwindigkeit 60 km/h), auch mit Anhänger.

2. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, die nach ihrer Bauart für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind (max. Höchstgeschwindigkeit 40 km/h), auch mit Anhänger.

Voraussetzungen:

Mindestalter 16 Jahre
Vorbesitz Fahrerlaubnis: keine
eingeschlossene Fahrerlaubnis-Klasse: M, L

Anmerkung:

Fahrer, die noch nicht 18 Jahre alt sind, dürfen nur Zugmaschinen bis max. Höchstgeschwindigkeit 40 km/h fahren.

WEITERBILDUNG

MODUL 1

Risikobewusstsein, Verhalten & Eco-Training

MEHR INFORMATIONEN
MODUL 2

Rahmenbedingungen, Ereignisse & Schadensprävention

MEHR INFORMATIONEN
MODUL 3

Gefahrensituationen, Stress & Unfälle

MEHR INFORMATIONEN
MODUL 4

Firma – Fahrer – Fahrzeug

MEHR INFORMATIONEN
MODUL 5

Recht und Dokumente

MEHR INFORMATIONEN

MODUL 1: Risikobewusstsein, Verhalten & Eco-Training

Nach Abschluss dieses Moduls werden Sie in der Lage sein, eine ökonomische Fahrweise anzuwenden, Risiken im Straßenverkehr besser einzuschätzen und entsprechend angemessen zu handeln. Zudem werden Sie eine gesteigerte Sensibilisierung für potenzielle Risiken erhalten.

Die Lernziele:

  1. Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs
    • Bedeutung der Antizipation des Verkehrsflusses
    • Geeigneter Abstand zu anderen Fahrzeugen und Nutzung der Fahrzeugdynamik
    • Konstante Geschwindigkeit
    • Ausgeglichener Fahrstil
  2. Fähigkeiten, Risiken im Straßenverkehr vorherzusehen, zu bewerten und sich daran anzupassen 
    • Sich an Verkehrsrisiken anpassen, einschließlich gefährlicher Verhaltensweisen im Verkehr
    • Ablenkung beim Fahren
  3. Sensibilisierung in Bezug auf Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
     

MODUL 2: Rahmenbedingungen, Ereignisse & Schadensprävention

In diesem Modul wird das Thema “Risiken im Straßenverkehr” erneut behandelt, um ein tieferes Verständnis potentieller Gefahrensituationen zu erlangen. Darüber hinaus wird auch die Sicherung der Ladung ausführlich erläutert.

Die Lernziele:

  1. Fähigkeiten, Risiken im Straßenverkehr vorherzusehen, zu bewerten und sich daran anzupassen
    • Sich unterschiedlicher Straßen-, Verkehrs- und Witterungsbedingungen bewusst sein und sich daran anpassen
    • zukünftige Ereignisse vorhersehen
    • Vorkehrungen für Fahrten bei außergewöhnlichen Witterungsbedingungen
    • Sicherheitsausrüstung beherrschen und Bewusstsein, wann eine Fahrt verschoben oder abgesagt werden muss
  2. Fähigkeit zur Sicherung der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch die richtige Benutzung des Fahrzeuges 
    • Berechnung der Nutzlast
    • Arten von Lastträgern und Lastverteilung
    • Abdecken mit Planen oder Netzen
       

MODUL 3: Gefahrensituationen, Stress & Unfälle

Der angemessene Umgang mit Gefahrensituationen, Stress und Unfälle erfordern eine stete Weiterbildung. Zudem werden Kenntnisse über die sozialrechtlichen Rahmenbedingungen in diesem Modul vermittelt.

Die Lernziele:

  1. Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung
    • Verwendung von elektronischen und mechanischen Geräten wie des elektronischen Stabilitätsprogrammes (ESP)
    • vorausschauende Notbremssysteme (AEBS)
    • andere, zur Verwendung zugelassene, Fahrerassistenz- oder Automatisierungssysteme
  2. Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Kraftverkehr; Grundsätze
    • Anwendung und Auswirkung der Verordnungen (EG) Nr. 561/2006 und (EU) Nr. 165/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates
  3. Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung 
    • Symptome, Ursachen und Auswirkungen von Müdigkeit und Stress, sowie   die grundlegende Rolle der Zyklusphasen von Aktivität/Ruhezeit
  4. Fähigkeit zur richtigen Einschätzung der Lage in Notfällen 
    • Verhalten in Notfällen
    • Verhalten bei Brand
       

MODUL 4: Firma – Fahrer – Fahrzeug

In diesem Modul werden Inhalte sowohl für den Güter- als auch für den Personenkraftverkehr vermittelt.

Die Lernziele:

  • Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen
  • Vorschriften für den Güterkraft- und Personenkraftverkehr
  • Fähigkeit zu einem Verhalten, das zu einem positiven Image des Unternehmens beiträgt
  • Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Güterkraftverkehrs und der Marktordnung
  • Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Personenkaftverkehrs und der Marktordnung
     

MODUL 5: Recht und Dokumente

Dieses Modul ist für die zwei Fachgebiete LKW-Fahrer und Busfahrer getrennt, um gezielt Weiterbildungsmaßnahmen anbieten zu können. Es behandelt die Kenntnis der Vorschriften für den Güter- und Personenkraftverkehr.

Die Lernziele:

Recht und Dokumente im Güterkraftverkehr

  • Güterkraftverkehrsgesetz – GüKG (nationale Verkehre)
  • Handelsgesetzbuch (HGB)
  • Vertragsbedingungen für den Güterkraftverkehrs-, Speditions- und Logistikunternehmer (VBGL)
  • Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen (ADSp)
  • Verkehr innerhalb und mit der Gesellschaft – VO EWG Nr. 881/92 (Grenzüberschreitende Verkehre)
  • Abkommen EG-Schweiz über den Güterkraftverkehr
  • Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr – GüKGrKabotageV (internationale Verkehre)
  • Internationale Vereinbarung über Beförderungsverträge
  • Transports Internationaux Routiers – („TIR“-Übereinkommen)
  • Abfalltransport – Verordnung (EG) 1013/2006 und Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG)
  • Gewerblicher Tiertransport – gesetzliche Grundlagen

Recht und Dokumente im Personenkraftverkehr

  • Personenbeförderungsgesetz– PBefG (nationales Recht)
  • EG/EU-Regelungen (Gemeinschaftsrecht)
  • Interbus-Übereinkommen (Internationales Recht)
  • Abkommen der Schweiz/EG über den Güter- und Personenverkehr
  • Europäischer Wirtschaftsraum – EWR-Abkommen
  • EG-Bus-Durchführungsverordnung (EGBusDV)
  • Weiterführende Vorschriften
  • Besondere Formen der Personenbeförderung
  • Der Kraftomnibus in der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO)
     
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